Schulstruktur

Selbstverwaltung

„Nur wer an einer Schule pädagogisch verantwortlich tätig ist, soll auch die Schule verwalten.“
(Rudolf Steiner)

Auf diesem Grundsatz basiert die Einrichtung der kollegialen Selbstverwaltung in den Waldorfschulen. Seit der Begründung der ersten Waldorfschule haben sich verschieden ausgeprägte Formen der Selbstverwaltung entwickelt.
In unserer Schule haben wir vor etwa sieben Jahren eine uns möglich scheinende Form der Selbstverwaltung entwickelt.

Die Aufgaben sind gegliedert und verschiedenen Gremien zugeordnet.

  1. Die Schulentwicklungskonferenz berät und beschließt in Schulentwicklungsfragen. Sie wählt die Mitglieder der Gremien. Die Arbeit an den anthroposophischen Grundlagen ist in dieser Konferenz verankert.
  2. Der Personalkreis ist verantwortlich für Personalplanung und Personalführung
  3. Der Schulleitungsrat

ist verantwortlich für die Arbeitsfähigkeit des laufenden Schulbetriebes und für die Koordination der Führungs- und Entscheidungsprozesse.
Er ist Wahrnehmungsorgan und Ansprechpartner für alle die Schule betreffenden Anliegen.

Die Eltern (Elternvertreterkonferenz) und die Schüler (Schülerrat) sind Berater und Mitgestalter der Selbstverwaltungsprozesses und des schulischen Lebens.

Die wöchentlichen Konferenzen bilden das Forum der pädagogischen Zusammenarbeit des gesamten Kollegiums.

Als Rechtsträger unserer Schule steht ein gewählter Vorstand aus Eltern und Lehrern der Schule vor, der die rechtlichen und wirtschaftlichen Belange entscheidet.

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