Wie melde ich mein Kind an?
Schüleraufnahmen für die erste Klasse:
Für die Schulanfänger beginnt die Aufnahmefrist jeweils im Oktober und endet im Dezember des Vorjahres der Einschulung.Interessierte Eltern erhalten über die Verwaltung den entsprechenden Aufnahmeantrag.
Die pädagogischen
Aufnahmeuntersuchungen werden von einer Schulärztin begleitet.
Sie finden im Januar/ Februar des
Einschulungsjahres statt.
In kleinen Gruppen erleben die Kinder
eine „Schulstunde“, in der gemeinsam gesungen, gesprochen,
gemalt, gezählt und geturnt wird.
Es wird über jedes Kind ein
individueller Beobachtungsbogen angelegt.
Die Aufnahmekonferenz entscheidet im
März über die Zusammensetzung der neuen ersten Klasse.
Schüleraufnahmen für alle anderen Klassen:
Schüleraufnahmen in die Klassen 2 bis 13 sind grundsätzlich jederzeit möglich.(Eine Ausnahme bildet die 13. Klasse, hier müssen die Voraussetzungen individuell geprüft werden.)
Interessierte Eltern und Schüler erhalten den entsprechenden Aufnahmeantrag über die Verwaltung.
Der jeweilige Klassenlehrer/in oder
Klassenbetreuer/in setzt sich mit den Interessierten in Verbindung
und vereinbart ein Aufnahmegespräch.
Es können Hospitationen verabredet
werden.
Über die endgültige Aufnahme eines
Schülers/ einer Schülerin entscheidet die Klassenkonferenz.
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